Technische Anlagen (Symbolbild)

Energieaudits & Energieberatung

Nicht nur für große Unternehmen: Energieaudits nach DIN EN 16247-1

Seit Anfang 2015 sind alle Unternehmen, die nicht KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) sind, nach dem Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagement einzuführen.

Für KMU kann ein Energieaudit die Voraussetzung für Steuervergünstigungen bei Energie- und Stromsteuer sein.

Wir führen für Ihr Unternehmen ein solches Audit durch: von der Auswertung des Energieverbrauchs über eine Lastganganalyse, der energetischen Bewertung Ihrer Anlagen und Maschinen bis zu einer Maßnahmenliste zur Verbesserung Ihrer Energieeffizienz. Grundlage ist die Auditnorm DIN EN 16247-1.

Für kleine und mittlere Unternehmen: geförderte Energieberatung Mittelstand

Das BAFA fördert umfangreiche Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit 80 Prozent der Beratungskosten. Für Sie verbleibt nur ein kleiner Eigenanteil von 20 Prozent – und eine umfangreiche Analyse Ihres Energieverbrauchs und von Einsparpotenzialen.

Durch unsere Beratung erkennen Sie Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen, außerdem zeigen wir Möglichkeiten zum Einsatz von Erneuerbaren Energien auf. Der Schwerpunkt der Beratung liegt dabei auf wirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienzpotenzialen bei Anlagen und Prozessen sowie beim Nutzerverhalten.

Zur Beratung gehört die Aufnahme der Strom- und Wärmeverbraucher im Unternehmen, die Darstellung von Schwachstellen und Vorschläge zur Erschließung von Einsparpotentialen. Die wirtschaftliche Bewertung im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten ist ebenso Bestandteil der Beratung.

Die Energieberatung Mittelstand wird durch das BAFA gefördert, weitere Informationen hier.